ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MAKLERVERTRÄGE
der Werner Hausmann & Sohn Grundstücksgesellschaft mbH,
der Hausmann Immobilien GmbH
und der Hausmann Objektbetreuung GmbH,
im Folgenden „Hausmann” genannt,
I. Abschluss des Maklervertrages
Sofern Sie von Hausmann ein Exposé bezüglich einer bestimmten Immobilie beziehungsweise Fläche erhalten haben, bietet Ihnen Hausmann den Abschluss eines Maklervertrages zu den nachfolgenden Bedingungen an.
II. Provisionsverlangen
Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf- oder Erbbaurechtsvertrages (im Folgenden jeweils auch „Hauptvertrag” genannt) betreffend der in dem Exposé jeweils dargestellten Immobilie ist bei Abschluss des Hauptvertrages eine Provision verdient
und fällig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé und wird berechnet auf den ausweislich des Hauptvertrages zu zahlenden Miet- und Kaufpreis. Bei Wohnraumvermietungen entfällt für den Mieter eine Provisionszahlung.
III. Anzeige der Vorkenntnis
Sollte Ihnen der potenzielle Vertragspartner oder die angebotene Immobilie bereits bekannt sein, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Hausmann hat unabhängig von einer Vorkenntnis hinsichtlich des potenziellen Vertragspartners Anspruch auf die Provision, wenn Hausmann einen kausalen Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leistet.
IV. Vertraulichkeit des Exposés und übermittelter Daten – Folgen bei Nichtbeachtung
Das übermittelte Exposé sowie alle weiteren Daten, die Sie im Zusammenhang mit dem Maklervertrag von Hausmann enthalten, sind rechtlich geschützt. Eine Weitergabe dieser übermittelten Informationen an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es durch die unberechtigte Weitergabe dieser Informationen, eines Hauptvertrages mit dem Dritten, schulden Sie Hausmann eine Provision in der Höhe, die angefallen wäre, wenn Hausmann diesen Dritten nachgewiesen oder vermittelt hätte.
V. Haftungsbeschränkung
a. Hausmann haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die von Hausmann verursacht worden sind, auf eine Gesamtsumme in Höhe der vertraglich vereinbarten Provision beschränkt, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
b. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
c. Soweit Schadensersatzansprüche gegen Hausmann ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitnehmer von Hausmann.
d. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
e. Die Exposés werden von Hausmann auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers erstellt und basieren auf Informationen und Quellen, die Hausmann für zuverlässig erachtet, aber für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit Hausmann keine Gewähr übernimmt.
VI. Geldwäscheprüfung
Hausmann ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen.
Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen.
VII. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand wird durch den Sitz der vertragsabschließenden GmbH von Hausmann bestimmt.
Alle Texte, Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem Copyright sämtlicher zur Hausmann Immobilien gehörenden Firmen (Hausmann Hausverwaltung, Hausmann Immobilien, Hildegart Hausmann, Hausmann Objektbetreuung und der Werner Hausmann & Sohn Grundstücksgesellschaft mbH). Eine Reproduktion oder Wiedergabe des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung der betroffenen Hausmann Firmen nicht gestattet.
Das Angebot ist freibleibend. Zwischenverkauf oder Vermietung bleibt vorbehalten. Ein Zwischenverkauf bleibt dem Verkäufer bis zum Vorliegen einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung, sowie der Abstimmung eines verbindlichen Notartermins zur Beurkundung des Kaufvertrags vorbehalten.
Es gelten unsere auf der Offerte abgedruckten Geschäftsbedingungen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr bzw. Irrtümer sind vorbehalten.